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Sicherheitstechnik von Steuber

Autorisierter Telenot StützpunktDIN EN ISO 9001 zertifiziert
DIN EN ISO 9001 zertifiziertErrichter von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
Autorisierter Telenot StützpunktDIN EN ISO 9001 zertifiziert
DIN EN ISO 9001 zertifiziertErrichter von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

Donnerstag, 03.12.2015

 

» Förderung von Einbruchsschutzmaßnahmen durch das KfW-Förderprogramm

Private Eigentümer und Mieter können seit dem 19. November 2015 im Rahmen des Förderprogramms "Altersgerecht Umbauen" bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine eigenständige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen beantragen.
Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern. Zu beachten sind die jeweils festgelegten technischen Mindestanforderungen. Alarmanlagen müssen der DIN EN 50131, Grad 2 (entspricht DIN VDE 0833-3 Grad 2) oder besser entsprechen.
Auf die förderfähigen Investitionskosten (min. 2.000 Euro, max. 15.000 Euro) wird ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt, min. 200 Euro und max. 1.500 Euro. Werden Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit einem altersgerechten Umbau verbunden, beträgt der Zuschuss max. 5.000 Euro.

Alle wichtigen Informationen zur Förderung haben wir hier für Sie zusammengestellt.